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SAP Beratung

Compliance und Hinweisgebersystem

Wir haben ein System zur Meldung von Verstößen gegen Unionsrecht eingerichtet.

Sie können entscheiden, ob und welche Ihrer Kontaktdaten Sie angeben und ob Sie eine Rückmeldung wünschen. Sofern Sie sich für eine Rückmeldung entscheiden und Kontaktdaten angeben, erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihres Hinweises auf dem von Ihnen angegebenen Kommunikationsweg. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie eine Information über den Umgang mit Ihrem Hinweis und etwaig ergriffene Maßnahmen.

Ihre Meldung geht direkt an unsere externe Ombudsstelle:

Dominik Bleckmann
datenschutz nord GmbH
Konsul-Smidt-Str. 88
28217 Bremen
compliance@datenschutz-nord-gruppe.de

Ihre Meldung wird vertraulich behandelt und nach einer ersten Prüfung zur weiteren Veranlassung an unsere interne Compliance Stelle weiterleitet.

Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Kontaktmöglichkeiten
Sie können auch eine E-Mail schicken, indem Sie auf folgenden Link klicken oder ihn in Ihren Browser kopieren. Der Aufruf des Links öffnet eine vorausgefüllte E-Mail, die ebenfalls an unsere externe Ombudsstelle geht. Zur Bearbeitung Ihrer Meldung müssen Sie den Namen des betroffenen Unternehmens nennen. Alle weiteren Angaben sind freiwillig.
Zu welchen Bereichen kann ich eine Meldung abgeben?
Sie können Meldungen zu Rechtsverstößen oder rechtsmissbräuchlichem Verhalten insbesondere in folgenden Bereichen abgeben:
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformität Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und kerntechnische SicherheitLebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen.

Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.

Meldungen zu anderen als den vorgenannten Bereichen, etwa unethisches oder unmoralisches Verhalten, werden in der Regel nicht bearbeitet und sofort gelöscht. Sie erhalten in dem Fall keine Eingangsbestätigung.

Meldungen zu anderen Bereichen, werden ebenfalls bearbeitet. Hier gelten die gleichen und vorgenannten Anforderungen.

Meldung abgeben

Über die folgende E-Mailadresse können Sie anonym eine Meldung abgeben. Die Meldung wird direkt an unsere externe Ombudsstelle weitergeleitet.
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