AGB

1 Allgemeines

1.1 Zweck, Anwendungsbereich und Anwender

Das vorliegende öffentliche Dokument enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Collogia IT Services GmbH (nachfolgend Collogia genannt). Sie kommen zur Anwendung, soweit der Auftraggeber Unternehmer (Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2 Gültigkeit und Rangfolge

Für alle in Anspruch genommenen Dienstleistungen bzw. Produkte gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Collogia. Diese werden detailliert durch produktspezifische Geschäftsbedingungen sowie individuelle schriftliche Einzelverträge oder Vereinbarungen. Die allgemeinen und produktspezifischen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend, sofern und soweit im Einzelvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, produktspezifische Geschäftsbedingungen und die schriftlichen Einzelverträge bzw. Vereinbarungen beider Vertragsparteien geben die Vereinbarungen der Vertragspartner vollständig wieder. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Regelungen aus individuellen schriftlichen Einzelverträgen oder Vereinbarungen haben Vorrang vor den produktspezifischen Geschäftsbedingungen, die ihrerseits Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Das gilt insbesondere in dem Falle, dass sich Regelungen in den Dokumenten widersprechen.

2 Vertragsgegenstand

2.1 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag mit der Collogia kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande. Der Gegenstand bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Einzelvertrag beschrieben.

2.2 Verbindlichkeit

Die Angebote von Collogia sind freibleibend. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben und dergleichen sind nur annähernd maßgebend. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Angebots- und Vertragsunterlagen behält sich Collogia das Eigentums- und Urheberrecht vor; die Unterlagen dürfen weder kopiert noch Dritten ohne Einwilligung zugänglich gemacht werden. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

2.3 Zusammenarbeit

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.4 Steuern

Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt Collogia selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

3 Vertragsdauer und Vergütung

3.1 Dauer und Kündigung

Ein Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Falls nicht anders definiert, wird eine Kündigungsfrist von 3 Wochen zum Monatsende vereinbart. Eine Kündigung vor Beginn eines Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn Collogia ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt vor Beginn des Vertrages, ist Collogia für ihren Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen.

3.2 Preisfindung

Dienstleistungspreisen liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.

3.3 Fristen

Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Collogia ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

3.4 Kosten

Barauslagen und besondere Kosten, die der Collogia auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

3.5 Ausweisung

Sämtliche Leistungen der Collogia verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

3.6 Abtretung von Ansprüchen

Die Ansprüche des Auftraggebers gegen Collogia aus Verträgen dürfen nicht abgetreten werden. Gegen die Ansprüche von Collogia kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen Gegenansprüchen oder mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die in einem mindestens vorläufig vollstreckbaren Titel festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Auftraggeber wegen solcher Rechte und Ansprüche abgeschnitten, die nicht auf den jeweiligen Vertragsverhältnissen beruhen.

4 Leistungsumfang

Die von Collogia zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

4.1 Koordination

Collogia wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis ihrer Tätigkeit in Kenntnis setzen. Ist die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat Collogia den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

4.2 Arbeitsmaterialien

Collogia stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5 Verschwiegenheitspflicht

Collogia verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

6 Haftung

6.1 Grundlage

Collogia haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Eine Vertragspflicht ist dann wesentlich, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und der Auftraggeber auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Bei Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben, ist die Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Auftraggeber bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Unberührt bleibt eine eventuelle Haftung von Collogia aus der Übernahme einer Garantie, aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung von Collogia ausgeschlossen. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unbenommen.
Soweit bei der Erstellung des Vertragsgegenstandes Verletzungen von Rechten Dritter durch Beistellungen oder sonstige Mitwirkungen des Auftraggebers zwangsläufig bedingt sind, stellt der Auftraggeber Collogia von Ansprüchen dieser Dritten und jeglicher sonstiger Haftung gegenüber Dritten frei. Bei sonstigen Verletzungen von Rechten Dritter, die Collogia zu vertreten hat, wird der Auftraggeber von Haftungsansprüchen freigestellt.
Soweit die Haftung von Collogia gemäß den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Collogia.

6.2 Umfang

Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Haftung der Höhe nach auf den Umfang der von Collogia eingedeckten Vermögensschadenversicherung bis zu 2.000.000,00 (Zwei Millionen) Euro beschränkt ist, bei Verletzung von Datenschutzgesetzen bis zu 500.000,00 (Fünfhunderttausend) Euro.

7 Anti-Korruption & Bestechung

Collogia erklärt, dass sie jeglicher Form von Bestechung und Korruption entgegenwirkt und die dahingehenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dies umfasst unter anderem das Anbieten, Versprechen, Gewähren, Annehmen oder Erbitten eines persönlichen Vorteils als Gegenleistung für eine gesetzeswidrige oder ethisch nicht vertretbare Handlung, die Verletzung einer Treuepflicht oder eine andere unzulässige Handlung oder die Belohnung einer Person, einer Gesellschaft oder einer Amtsstelle für eine solche Handlung, insbesondere strafbare Handlungen im Sinne der §§ 298, 299, 333, 334 Strafgesetzbuch (StGB). Persönliche Vorteile schließen alle Arten Geschenke, Darlehen, Honorare, Belohnungen oder anderen Anreize (Steuern, Dienstleistungen, Spenden, etc.) ein.

8 Schlussbestimmungen

8.1 Schriftform

Sämtliche Einzelverträge und Vereinbarungen sind schriftlich nieder zu legen. Dies gilt auch Beschaffenheitsgarantien sowie nachträgliche Vertragsänderungen.

8.2 Inhalte

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Collogia absenden.
Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Geschäftspartnern (Auftragnehmern oder Auftraggebern) wird ausdrücklich widersprochen.

8.3 Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Collogia in 50678 Köln. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Collogia ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

8.4 Rechtsgrundlage

Für die Rechtsbeziehungen zwischen Collogia und dem Auftraggeber gilt in jedem Falle deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8.5 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
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